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Satzung des Heimat- & Geschichtsvereins Neunkirchen-Seelscheid e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein trägt den Namen Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen. Der Name des Vereins lautet nach der Eintragung „Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Neunkirchen-Seelscheid.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid setzt sich das Ziel, die Geschichte der Gemeinde und der geschichtlich mit ihr verbundenen Nachbargebiete zu erforschen und den Bewohnern der Gemeinde und allen Interessenten durch Wort, Schrift und Bild zur Kenntnis zu bringen. Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit sieht der Verein seine Hauptaufgabe darin, durch Vertiefung des geschichtlichen Wissens insbesondere Erkenntnisse über die kulturelle, religiöse, soziologische und gewerbliche Entwicklung der Bevölkerung im Gemeindegebiet und darüber hinaus im Bergischen Land zu vermitteln sowie die Erhaltung oder Wiederherstellung von geschichtlich wichtigem Kulturgut in der Gemeinde zu unterstützen. Durch die Herausgabe von Heimatblättern in unregelmäßigen Abständen sowie durch Vorträge und Exkursionen soll der Bevölkerung und vor allen Dingen den jungen Mitbürgern geschichtliches Wissen über das Leben der Vorfahren vermittelt werden.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitglieder

  1. Mitglieder des Vereins können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft ist nicht an den Wohnsitz im Gemeindegebiet gebunden.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
  3. Durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung können Ehrenmitglieder berufen werden.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich zu erklären. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden.

§ 4 Beiträge

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

           -       Wahl des Vorstands und der Beisitzer

    -       Wahl der Rechnungsprüfer

    -       Entgegennahme des Geschäftsberichtes

    -       Abnahme der Jahresrechnung

    -       Kenntnisnahme des Jahresprogramms

    -       Beschlussfassung über Satzungsänderungen

    -       Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern

    -       Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

    -       Wahl von Ehrenmitgliedern

           -   Wahl von Ehrenvorsitzenden

  2. In der Mitgliederversammlung haben die Mitglieder Stimmrecht, die ihren satzungsmäßigen Beitrag entrichtet haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.
  3. Jährlich hat mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Hierzu lädt der Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich ein. Darüber hinaus finden außerordentliche Mitgliederversammlungen statt, wenn mindestens ¼ der Mitglieder unter Angabe von Gründen die Einberufung verlangen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
  4. In der Mitgliederversammlung führt der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende, den Vorsitz.
  5. Abstimmungen und Wahlen der Mitgliederversammlung werden, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, durch Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder durchgeführt. Auf Beschluss der Mehrheit der Anwesenden ist geheim mit Stimmzetteln zu entscheiden. Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich. Anträge auf Satzungsänderung oder Ausschluss von Mitgliedern können nur beraten werden, wenn sie in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung genannt werden.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist durch den Versammlungsleiter und den Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 7 Vorstand

  1. Der von der Mitgliederversammlung zu wählende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer (geschäftsführender Vorstand) sowie bis zu 7 Beisitzern. Ehrenmitglieder sind berechtigt, beratend an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Ehrenvorsitzende sind Mitglied des Vorstands.
  2. Die Vorstandsmitglieder und die Beisitzer werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist.
  4. Der Vorstand leitet den Verein. Er plant das Jahresprogramm und setzt es um. Ferner ist er für die vom Verein herausgegebenen Heimatblätter verantwortlich. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
  5. Dem Geschäftsführer obliegt die Erledigung des Schriftverkehrs sowie die Aufbewahrung des gesammelten Geschichtsmaterials. Ferner hat er für die Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes Sorge zu tragen.
  6. Der Kassierer verwaltet das Vereinsvermögen und erstattet den Jahresabschlussbericht.
  7. Der Vorstand wird vom ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom zweiten Vorsitzenden, einberufen, so oft es die Lage des Vereins erfordert.
  8. In Fällen, in denen im Bankverkehr Unterschriften erforderlich sind, sind nur der erste Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder Kassierer zeichnungsberechtigt.

§ 8 Rechnungsprüfer

Zur Kontrolle des Finanzgebarens und der Geschäftsführung und zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von 3 Jahren. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

§ 9 Auflösung des Vereins

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung gefasst werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu. Die Gemeinde hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 10 In-Kraft-Treten

Die Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.08.2014 neu gefasst und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Der Heimat & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid e.V. stellt sich vor:

Der Verein wurde im Oktober 1985 gegründet und zählt heute über 540 Mitglieder. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, die Geschichte der Gemeinde zu erforschen und zu dokumentieren. Älteren Mitbürgern wollen wir Erlebtes wieder in Erinnerung rufen, jüngeren und neu zugezogenen Bürgern der Gemeinde möchten wir helfen, das Verständnis für geschichtliche Zusammenhänge und Heimatgefühl zu entwickeln und die Gegenwart besser zu verstehen. Mit der Erforschung der Geschichte ist aber auch das Ziel verbunden, kulturelle Entwicklungen der Bevölkerung im Gemeindegebiet aufzuzeigen

Seit 1986 gibt der Verein alljährlich ein Jahrbuch heraus. Diese Jahrbücher enthalten interessante und lesenswerte Themen von der Frühgeschichte unserer Gemeinde bis in unsere Tage. Gleichzeitig wird damit eine wertvolle Vorbereitung für die Herausgabe einer zusammenfassenden Heimatgeschichte geleistet. Die Heimatblätter enthalten aber auch Beiträge über die Mundart unserer Heimat, Anekdötchen, bildliche Darstellungen aus alter Zeit, Biographisches, interessante Erzählungen unserer Mitglieder, zum Beispiel über Kriegsereignisse und die Nachkriegsjahre, den Abdruck alter Ansichtskarten und vieles mehr.

Jeder Beitrag, der einen Bezug zu der Geschichte unserer Gemeinde hat, ist für unsere Heimatblätter erwünscht, und jeder, der Interesse hat, kann an den Heimatblättern mitarbeiten.

Bis auf die ersten fünf Jahrgänge der Heimatblätter sind alle noch erhältlich. Unsere Mitglieder erhalten das jeweils neu erscheinende Jahrbuch kostenlos.

Darüber hinaus sind etwa 20 Sonderveröffentlichungen erschienen - von Zusammenstellungen der Eintragungen aus den Kirchenbüchern über Sagen und Erzählungen aus unserer Heimat bis zur Gesetzgebung im Herzogtum Berg. Diese Veröffentlichungen sind noch erhältlich.

Die letzten Veröffentlichungen, der "Neunkirchen-Seelscheider Sprachschatz" und "Neunkirchen Seelscheid Anno dazumal", haben in der der Bevölkerung und in der Presse ein sehr positives Echo gefunden, sind nur noch in wenigen Exemplaren erhältlich.

Ziele:

Auszug aus der Satzung des Heimat- & Geschichtsvereins Neunkirchen- Seelscheid e.V.:

"Der Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid setzt sich das Ziel, die Geschichte der Gemeinde und der geschichtlich mit ihr verbundenen Nachbargebiete zu erforschen und den Bewohnern der Gemeinde und allen Interessenten durch Wort, Schrift und Bild zur Kenntnis zu bringen. Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit sieht der Verein seine Hauptaufgabe darin, durch Vertiefung des geschichtlichen Wissens insbesondere Erkenntnisse über kulturelle, religiöse, soziologische und gewerbliche Entwicklung der Bevölkerung im Gemeindegebiet und darüber hinaus im Bergischen Land zu vermitteln sowie die Erhaltung oder Wiedererrichtung von geschichtlich wichtigem Kulturgut zu unterstützen. Durch die Herausgabe von Heimatblättern in unregelmäßigen Abständen sowie durch Vorträge und Exkursionen sollen der Bevölkerung und vor allen Dingen den jungen Mitbürgern geschichtliches Wissen über das Leben der Vorfahren vermittelt werden."

Projekte, die der Verein realisiert hat:

Das bisher größte und kostenträchtigste Projekt war die originalgetreue Nachbildung des Wiescheider Arma-Christi-Kreuzes. Von dem 200 Jahre alten Wegekreuz Wiescheid waren nur noch Fragmente vorhanden. Eine Restaurierung war nicht mehr möglich. Die Anfertigung des neuen Kreuzes hat der Verein mit Beiträgen und Spenden der Mitglieder und der weiteren Bevölkerung finanziert. Somit ist auch das vierte Arma-Christi-Kreuz der Gemeinde restauriert und wieder aufgestellt worden.

Die im Rathaus aufgestellte alte Turmuhr von Sankt Margareta wurde von Mitgliedern des Vereins abgebaut, mit Vereinsmitteln restauriert und so dauerhaft erhalten.

Auch die Rettung und Restaurierung der alten Lambachpumpe, die Neunkirchen mit Wasser versorgte und jetzt vor dem Jugendfreizeitheim in der Ohlenhohnstraße steht, ist auf Initiative des Vereins erfolgt.

In 2009 wurden der Wiederaufbau eines Gebrauchsbrunnen in Eischeid und die Restaurierung des Brunnens an St. Georg in Seelscheid abgeschlossen.

Der Verein organisiert die Restaurierung von Wegekreuzen in der Gemeinde.

Zuletzt wurde mit Hilfe von Sponsoren durch den Verein das Wegekreuz an der Driescher Straße in Seelscheid fachgerecht restauriert - Fertigstellung Herbst 2014 (Bericht unter Projekte).

Seit 2008 begleitet der Verein das Projekt "Heimatdetektiv". Im Rahmen dieses Projektes recherchieren Schüler der Schulen Neunkirchen-Seelscheids zur Gemeindegeschichte.

Exkursionen:

Unter fachkundiger Führung und zu günstigen Preisen veranstaltet der Verein jährlich mehrere Halb- und Ganztagsexkursionen, eine mehrtägige Fahrt in Deutschland sowie weitere Bildungsreisen.

Halbtagsexkursionen wurden z.B. an unsere Talsperre, zum Schloss Brühl, zur Klosterruine Heisterbach, zum Petersberg, zur Pfarrkirche Oberpleis und dem Haus Schlesien in Heisterbacherot, zur Domschatzkammer des Kölner Doms, zu ausgewählten romanischen Kirchen wie Sankt Andreas oder St. Pantaleon, zur Drachenburg und dem Siebengebirgsmuseum in Königswinter durchgeführt.

Ganz- und mehrtägige Exkursionen haben u.a. schon zu folgenden Zielen stattgefunden: Miltenberg, Xanten, Rom, Aachen, Trier, Berlin, Sankt Gallen, Insel Reichenau, Ruhrgebiet, Altenburger Dom, Grube Silberhardt und Siegtal-Dom Dattenfeld, Erdbebenstation Bensberg, DLR Köln-Porz, Speyer, Goslar, Nürnberg, Dinkelsbühl, Hildesheim, Weimar, Prag und Münster, Burg Vogelsang, Henrichenburg und Werne im südlichen Münsterland, Frankfurt. In den Jahren 2001, 2002 und 2004 wurden die Peloponnes, Nordgriechenland und die Kykladen, 2006 Rom besucht. Im Jahr 2008 wurden u.a. eine Fahrt nach Mühlhausen/Erfurt, eine Reise nach Istanbul und eine Reise nach Kreta unternommen. Im Frühjahr 2009 war Krakau ein lohnenswertes Ziel.

Außerdem werden geführte Tagesexkursionen in unserer Region angeboten.

Die aktuellen Exkursionen entnehmen Sie bitte der Rubrik Aktuelles/ Veranstaltungskalender.

Termine für unsere Aktivitäten werden auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

Vereinsbeitrag:

Der Jahresbeitrag beträgt 20,-- €.

Dafür erhält das Mitglied, wie oben schon angesprochen, das Jahrbuch und in der Regel eine Sonderveröffentlichung zu Weihnachten gratis.

Gibt es noch irgendein Argument, dem Heimat- und Geschichtsverein nicht beizutreten? - es fällt wohl schwer, eines zu finden!

Wir würden uns freuen, wenn Sie Mitglied unseres Vereins werden würden.

So steht dann Ihrer Teilnahme an unseren Unternehmungen nichts mehr im Wege.

Vielleicht haben Sie sogar Lust, einen Beitrag für unser Jahrbuch zu leisten oder anders für den Verein aktiv zu werden.

Der Verein freut sich natürlich auch über inaktive, die Sache aber allein durch ihre Mitgliedschaft fördernde Mitglieder.

                                   Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft!

Beitrittserklärung:

BeitrittHGV

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen an:

verein(at)hgv-nks.de

oder rufen Sie an unter Tel. 02247 - 300206      (H.- J. Parpart, 1. Vorsitzender).

Oder besuchen Sie uns in der Begegnungsstätte "Alte Schule", Schulstr. 1, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.

Wir sind am 01. und 03. Mittwoch eines jeden Monats, jeweils von 17.00 – 19.00 Uhr für Sie da. In den Schulferien bleibt die Begegnungsstätte geschlossen.

Die Räumlichkeiten sind auch als Bibliothek und Mediothek (Zugriff auf digitalisierte Datenbestände, z.B. Standesamtsdaten, Kirchenbücher usw.) für die Öffentlichkeit zu nutzen.

Danke

Inhaltsverzeichnis

Christina Kröschel
Zur ökumenischen Situation in Neunkirchen-Seelscheid
Facharbeit am Antoniuskolleg Neunkirchen

Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid
Heimatdetektive 2014
Die »Forscherklasse« erkundet Neunkirchen auf sagenhaften Wegen
Tutorenteam Sabrina Schmidt und Matthias Grunwald
 
Franz-Josef Vogt
»Schul-Chronik für die Deutsche Volks-Schule
zu Seelscheid« (1939–1943)
 
Dieter Siebert-Gasper
Zur Baugeschichte des Antoniuskollegs Neunkirchen –
gestern, heute, morgen
 
Manfred Schönenberg
Geschichten vom Müürersch Hein
 
Siegmund Stoßberg
Mohlscheider Geschichten
 
Friedrich Haarhaus
Ökumenische Polenhilfe Seelscheid
 
Johannes Herchenbach
Von der Stellmacherei zum Holzhausbau
Die Geschichte der Stommel Haus GmbH
 
Otto-Stephan Klocke
Chronik des Komitee Blau-Weiss
im Turnverein 1908 Neunkirchen e.V.
 
Friedrich Haarhaus
Heimat- und Geschichtsbilder – sehr gefragt !
 
Paul Schmidt
Der ehemalige Kriegergedächtnis-Altar
in der Pfarrkirche St. Margareta, Neunkirchen
 
Gemeindeverwaltung
Vor 50 Jahren – vor 100 Jahren
Rückblick auf die Ereignisse in
den Gemeinden Neunkirchen und Seelscheid
 

Am 22.11. 2014 machten sich fast 20 Mitglieder und Freunde des Heimat – und Geschichtsvereins auf zu einem Ausflug in unsere jüngere und düstere Geschichte. So oder so ähnlich wie auf dem Bild mögen die Abschussrampen der Fi 103 (besser bekannt als V 1 – Vergeltungswaffe 1) im Nutscheid ausgesehen haben, von denen ca 150 Flugkörper Richtung Antwerpen gestartet wurden und – sofern sie ankamen – Tod und Schrecken verbreiteten. 

Peter Knecht aus Hatterscheid vermittelte uns, auch aus eigenem Erleben, an den Orten der vier Stellungen bei Kuchem, Hatterscheid und Rankenhohn ein lebendiges  Bild von dem, was dort vor 70 Jahren geschah. Zu sehen sind heute Reste der Fundamente, auf  denen mitten im Wald die Rampen aufgebaut wurden und so gut getarnt waren, dass sie der alliierten Luftaufklärung verborgen blieben. 

Die Exkursion klang dann an der Kapelle Kuchem mit Kaffee und Kuchen aus. Unser Dank gilt der Organisatorin Gisela Arnolds. 

Informieren Sie sich auf dem Weihnachtsmarkt in Neunkirchen über uns. Hier sind auch das aktuelle Jahrbuch und unsere neue Karte mit Wegekreuzen und Bildstöcken in der Gemeinde erhältlich. 

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit 

Hans-Jürgen Parpart

Erster Vorsitzender Heimat – und Geschichtsverein Neunkirchen-SeelscheidIMG_6594  IMG_6608

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Einsegnung des Driescher Kreuzes

Im Oktober 2014 wurde die Restaurierung des „Driescher Kreuzes“ mit der Einsegnung durch Pastor Wierling und Pfarrer Schleef im Rahmen einer kleinen Feier abgeschlossen. Dabei wurde betont, dass diese Wegekreuze nicht nur Teil unserer Geschichte sind, weshalb der Heimat- und Geschichtsverein solche Maßnahmen auch immer wieder anstößt, sondern uns auch an unseren Glauben erinnern und zuweilen zum Innehalten einladen mögen.

„Unser“ Historiker Hartmut Benz ließ es sich nicht nehmen, etwas in die Geschichte des Kreuzes und damit Seelscheids einzutauchen und einige Worte zur Geschichte rund um das Kreuz zu sprechen. Er führte aus, dass im 19. Jahrhundert die Bewohner einer Bürgermeisterei verpflichtet waren, an genau festgelegten Tagen unentgeltlich Hand- und Spanndienste zur Instandhaltung von Straßen, Brücken und Wegen zu leisten. Dabei wurden 1870 zwei Brüder der Familie Müller, Wilhelm und Bartholomäus, von einem Gewitter überrascht und suchten unter Bäumen Schutz. Durch herabstürzende Äste wurde Barthel so schwer verletzt, dass er am 29. März 1870, starb. Seinem Wunsch, ein Kreuz möge an ihn erinnern, wurde noch in seinem Todesjahr durch seinen Bruder entsprochen. Das Motiv der Gottesmutter, der ein Schwert ins Herz dringt, lässt den Betrachter des Kreuzes ein wenig vom Schmerz der Eltern und Geschwister erahnen, als 1870 der Jüngste ihrer Familie sein Leben lassen musste. Mit dieser Hintergrunderzählung ließ Benz die Zeit um 1870 ein bischen lebendig werden.

Unser Dank gilt allen Beteiligten, den Sponsoren und Förderern, die durch ihre Spende die Restaurierung des Driescher Kreuzes ermöglicht haben, dem Restaurator, Steinmetz Rainer Heller, der sich bei den Arbeiten am und rund um das Kreuz unermüdlich eingebracht hat und auch den heutigen Besitzern des Hofes und des Kreuzes, Familie Paul Oberdörster, die die Restaurierung ermöglichten.

Driescher Kreuz
Hr. Benz zur Geschichte
Hr. Heller erklärt Restauration
Pastoren bei Einsegnung
Driescher Kreuz
Empfang danach

 

Der Heimat – und Geschichtsverein Neunkirchen – Seelscheid hat u.a. das Ziel, jungen Menschen die Geschichte ihrer Heimat nahezubringen und deshalb wurde 2008 das Projekt „Heimatdetektive“ ins Leben gerufen. 2013 wurde durch das Land NRW das Förderprogramm „Archiv und Schule“ aufgelegt. Was lag also näher, als beides zusammenzuführen. Die ebenfalls neugegründete Gesamtschule in Neunkirchen – Seelscheid mit ihrer Forscherklasse nahm sich des Projekts an und konnte so mit 5.000 Euro Fördermitteln ausgestattet werden, wovon der Heimat – und Geschichtsverein mit Unterstützung der Kreissparkasse Köln 1.000 Euro beitrug.

Am 29.10. 2014 präsentierte die Forscherklasse der Öffentlichkeit dann ihr Ergebnis in der Aula der Gesamtschule, wobei der Eifer und die Begeisterung der jungen „Historiker“ für alle spürbar war. Der Vorstand des Vereins ließ es sich nicht nehmen, dies mit 250 Euro für die Klassenkasse zu honorieren. Die Ergebnisse können Sie im Jahrbuch 2014 lesen, das ab 19.11. erhältlich sein wird, u.a. auf den Weihnachtsmärkten in Seelscheid und Neunkirchen. Freuen Sie sich auf die Lektüre.

Zu Gast im Baltikum

Am 4. Oktober 2014 startete eine Gruppe von 27 Neunkirchenern und Seelscheidern , die dem Heimat- und Geschichtsverein und/oder der Deutsch-Litauischen Gesellschaft angehören, zu einer sehr interessanten neuntägigen Reise nach Lettland und Litauen.

Hier lernten wir die Hauptstädte Riga und Vilnius, die Küstenregion mit der Kurischen Nehrung und dem Memeldelta und das Landesinnere dieser beiden geschichtsträchtigen baltischen Länder kennen. Länder und Leute wurden uns in ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, aber auch in ihrer kulturellen Vielfalt dargebracht, wobei sich unsere lettische Reiseführerin Inga als wahrer Glücksgriff herausstellte.

Den krönenden Abschluss der Reise erlebten wir mit altbekannten litauischen Freunden beim Folkloreabend mit Gesang, Tanz, Musik und natürlich mit reichlichem Essen und Trinken. Die langjährige Leiterin der Jugendmusikgruppe sorgte dafür, dass wir durch Bewegung, Tanz und Gesang in Schwung gerieten.

Wir hoffen alle, dass diese jungen Leute, nun schon die dritte Generation, uns auch wieder in Neunkirchen-Seelscheid besuchen und hier Konzerte geben werden. Da im nächsten Jahr die Deutsch-Litauische Gesellschaft ihr 20jähriges Jubiläum feiert, ist das ein guter Anlass. An Gästebetten und Zuhörern sollte es dann nicht mangeln!

Irmgard Viehmann (Deutsch-Litauische Gesellschaft im Rhein-Sieg-Kreis)

Bernhard Plitzko (Heimat- & Geschichtsverein Neunkirchen-Seelscheid)

Klaipeda (Memel): Die Reisegruppe vor dem "Ännchen von Tarau"
Die alte litauische Königsburg in Trakai
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